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AGB'S TRANSPORTER

AGB – NEXT-RENT e.U.

Allgemeine Geschäftsbedingungen NEXT-RENT e.U.

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") des Transportvermieter Mario Kreutzer, handelnd unter "Next-Rent" (nachfolgend "Vermieter"), gelten für alle Mietverträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Mieter“) mit dem Vermieter hinsichtlich der auf der Website des Vermieters dargestellten Mietsachen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Mieters widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.3 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die auf der Website des Vermieters beschriebenen Mietsachen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Vermieters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages durch den Mieter.

2.2 Der Mieter kann das Angebot, über das in die Website des Vermieters integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Mieter, nachdem er die ausgewählten Mietsachen in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Mietsachen ab. Ferner kann der Mieter das Angebot auch telefonisch gegenüber dem Vermieter abgeben.

2.3 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Vermieters wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Vermieter gespeichert und dem Mieter nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) übermittelt. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Vermieter erfolgt nicht.

2.4 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Vermieters kann der Mieter mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den Button anklickt, welcher den Bestellvorgang abschließt.

2.5 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.6 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail, Smartphone und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse oder Telefonnummer zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse oder Telefonnummer die vom Vermieter versandten E-Mails oder SMS empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Vermieter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

2.7 Der Vermieter bietet folgende Dienstleistungen an:

  • für den vereinbarten Zeitraum sowie für gebuchtes Zubehör, das ebenfalls im Mietvertrag aufgeführt ist.
  • spezifische Mobilitätsdienste, die für alle Fahrzeugmieter verfügbar sind
  • es besteht die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen gegen einen zusätzlichen Preis gemäß Anlage 1 zu

vereinbaren. Die Mieter wissen, dass mehrere Mieter für die Einhaltung des Mietvertrags gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch haften. Falls der Mieter nicht selbst Fahrer ist, muss er den berechtigten Fahrer(n) über die im Mietvertrag angegebenen Vertragsbestimmungen informieren. Als Mieter ist er für die Verletzung der Vertragsbestimmungen durch den/die Fahrer verantwortlich und muss den Vermieter dafür Schad- und klaglos halten. Der Mieter ist auch verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug nur Fahrern übergeben wird, die im Mietvertrag genannt sind und eine gültige Lenkerberechtigung haben.

3) Mieter/Fahrer

3.1 Der Vermieter verlangt die Einreichung der folgenden Unterlagen:

  • ein gültiger Führerschein, der von einer Behörde eines EU-Mitgliedstaates in Österreich ausgestellt wurde.
  • im Falle von 3.6 ist ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass) erforderlich.

Außerdem muss der Käufer seine aktuelle Adresse angeben.

3.2 Nur Mieter oder Zusatzfahrer sind berechtigt, das Fahrzeug zu lenken, die:

  • einen gültigen Führerschein (gemäß 3.1.) zu haben
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Jahr eine Lenkerberechtigung besitzen.
  • im Mietvertrag ausdrücklich mit ihren vollständigen Informationen eingetragen sind, wie der Mieter und

eventuell eingetragene Fahrer. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, die Namen und Anschriften aller Fahrer mitzuteilen.

3.3 Falls das Fahrzeug von anderen als dem Mieter gefahren wird, werden für jeden Fahrer, der nicht der Mieter ist (Zusatzfahrer), separate Kosten berechnet, die in Anlage 1 dieser Bedingungen aufgeführt sind. Es ist wichtig, alle Lenker vor Beginn der Fahrt anzugeben.

3.4 Personen, die nicht berechtigt sind, den Transporter zu lenken: Personen, die nicht im Mietvertrag als berechtigter Fahrer oder Zusatzfahrer eingetragen sind. Außerdem sind Personen ausgeschlossen, die einen gültigen Führerschein gemäß 3.1 nicht vorlegen oder keine entsprechenden Informationen machen können. Gemäß § 10 dieser AGB bietet der Vermieter kein Sicherheitspaket an, das einen unberechtigten Fahrer schützt. Die einzige Versicherung, die besteht, ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung, die eine Deckungssumme von höchstens EUR 15 Millionen deckt. Falls der Mieter einem unberechtigten Fahrer das Fahrzeug überlässt, begeht er eine Verletzung dieser Bedingungen und muss dem Vermieter für Schäden haften, die durch den unberechtigten Fahrer verursacht werden.

3.5 Falls sich herausstellt, dass der Mieter minderjährig ist, kann der Vermieter die Buchung stornieren und den Vertrag rückwirkend auflösen.

3.6 Falls die Bedingungen des 3.2 bezüglich der Person des Mieters nicht erfüllt sind, können nur Zusatzfahrer gemäß den Bedingungen dieses Vertrages (insbesondere gemäß 3.3) das Fahrzeug lenken.

3.7 Falls der Vermieter die Dokumente überprüft und feststellt, dass der Führerschein, den der Mieter gemäß

3.2 vorgelegt hat, nicht gültig ist, nicht auf dem vom Mieter bei der Buchung angegebenen Namen ausgestellt ist oder nicht dazu berechtigt ist, das gebuchte Fahrzeug zu lenken, darf und wird der Vermieter dem Mieter das Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen. Da es sich um ein Leistungshindernis handelt, das ausschließlich der Mieter zu vertreten hat, schuldet der Mieter infolgedessen den vollen Mietpreis.

4) Auslandsfahrten

Es ist strikt untersagt, das Fahrzeug ins Ausland zu verbringen. Bei jeder nicht vereinbarten Auslandsfahrt kommt automatisch die in Anhang 1 festgelegte Vertragsstrafe zur Anwendung. Der Mieter hat ab Feststellung der Auslandsfahrt 24 Stunden Zeit, diese zu beenden und das Fahrzeug wieder nach Österreich zurückzubringen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Vertragsstrafe erneut berechnet – pro begonnenen Tag, solange das Fahrzeug im Ausland bleibt. Ab dem Moment, an dem das Fahrzeug die österreichische Staatsgrenze verlässt, verlieren sämtliche Sicherheitspakete, Deckungen, Haftungsreduktionen, Zusatzversicherungen oder sonstige Haftungsbegrenzungen ihre Wirkung. Für jeden Schaden, der außerhalb Österreichs entsteht, egal ob Verschleiß, technischer Ausfall, Totalschaden, Unfall, Diebstahl oder Verlust von Fahrzeugteilen haftet der Mieter zu 100% persönlich und vollumfänglich. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für landesspezifische Bestimmungen, ausländische Behördenanforderungen, Maut, Go-Box, Umweltzonen, Vignetten, ausländische Strafen oder andere gesetzliche Abgaben. Alle daraus entstehenden Kosten trägt ausschließlich der Mieter.

5) Kaution

Eine Kaution ist nicht zu hinterlegen.

6) Übergabe des Fahrzeuges

6.1 Die Übertragung erfolgt gemäß dem Prinzip der Selbstbedienung. Der Mieter erhält elektronisch den Standort des Autos und den Code für den an der Fahrertür angebrachten Schlüsselsafe des Fahrzeuges per EMail, SMS oder Whats App. Der Schlüssel des gemieteten Transporters befindet sich im Schlüsselsafe.

6.2 Zur Inbetriebnahme des Fahrzeugs benötigt der Mieter ein Smartphone mit Kamerafunktion und SIMKarte. Falls der Mieter zum Zeitpunkt des Mietbeginns kein passendes Gerät bei sich hat, ist es ihm nicht möglich, das Fahrzeug zu starten. In diesem Fall bleibt die Verpflichtung des Mieters zur Zahlung des Mietpreises unverändert und es ist ausgeschlossen, dass bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet werden können. Die Kosten, die der Vermieter durch die alternative Nutzung des Mietfahrzeuges eingespart hat, müssen berücksichtigt werden.

6.3 Es liegt in der Verantwortung des Mieters, vor dem Start der Fahrt zu überprüfen, ob das Fahrzeug sichtbare Schäden aufweist, die nicht im Mietvertrag oder im beiliegenden Mietprotokoll aufgeführt sind, sowie ob der Tank leer ist. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, den Zustand des Fahrzeugs bei der Übergabe mit Fotos zu dokumentieren. Es ist erforderlich, mindestens sechs Bilder zu machen, die das gesamte Fahrzeug von allen Seiten sowie die Fahrerkabine und den Laderaum in einer Zusammenstellung darstellen. Falls der Mieter seine Verpflichtung nicht erfüllt, kann er sich nicht auf bereits gebuchte Sicherheitspakete gemäß § 10 berufen und muss gegebenenfalls andere Beweismittel vorlegen, um zu beweisen, dass das Fahrzeug Schäden aufweist, die nicht im Mietvertrag oder im beiliegenden Mietprotokoll aufgeführt sind.

7) Verpflichtungen des Mieters

7.1 Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Auto, die Schlüssel und das Zubehör zum Ende der Mietzeit gemäß § 15 zurückzugeben.

7.2 Es ist strikt untersagt, in Fahrzeugen zu rauchen oder zu verdampfen (inklusive, aber nicht beschränkt auf, Zigaretten, Zigarren, E-Zigaretten, Shishas, E-Shishas und andere Tabakerhitzungen oder Tabakersatzstoffe). Es wird eine Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 verwirkt, wenn Mieter, Fahrer oder von diesen beförderte Dritte gegen dieses Verbot verstoßen.

7.3 Falls der Mieter den Kraftstoff falsch tankt, haftet er für das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des Schadens. Es wird explizit auf die Bestimmungen in Abschnitt 12.2.11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen.

7.4 Wenn die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs aufgrund von Alkohol, Medikamenten, Drogen, Krankheit oder Ermüdung beeinträchtigt ist, darf der Mieter oder Fahrer das Fahrzeug nicht lenken.

7.5 Die Rückgabe des Mietfahrzeuges, der Schlüssel und des Zubehörs erfolgt in dem Zustand, in dem es vom Vermieter bei der Miete bereitgestellt wurde - unter Berücksichtigung einer normalen Abnutzung. Die Haftung des Mieters geht über die übliche Abnutzung hinaus. Der Mieter ist auch für den Verlust der Schlüssel und des Zubehörs verantwortlich, wenn er dies verschuldet hat.

7.6 Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers, das Fahrzeug gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu lenken und sicherzustellen, dass er sich mit allen vor Ort geltenden Verkehrsvorschriften vertraut macht. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, für alle Kosten, die mit der Nutzung des Fahrzeugs verbunden sind, einschließlich Mautgebühren und Strafen, sofern der Vermieter in Anspruch genommen wird und die vom Mieter oder Fahrer vertreten werden. Die Straßenverkehrsabgabe (Vignette) in Österreich beinhaltet keine Kosten für Mautstrecken, die separat berechnet werden müssen. Diese Kosten müssen vom Mieter oder Fahrer selbst bezahlt werden.

7.7 Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers, sicherzustellen, dass das Gepäck oder die im Fahrzeug transportierten Gegenstände so gesichert sind, dass es keine Schäden am Fahrzeug verursacht und auch kein Risiko für die mitfahrenden Personen darstellt. Es ist verpflichtend, die aktuellen gesetzlichen Vorgaben zur Sicherung der Ladungen zu berücksichtigen.

7.8 Es obliegt dem Mieter oder Fahrer, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln. Wenn das Fahrzeug geparkt oder unbeaufsichtigt ist, hat der Mieter oder Fahrer die Verpflichtung , sicherzustellen, dass das Fahrzeug verschlossen ist. Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers, das Fahrzeug gemäß der Bedienungsanleitung des Herstellers sach- und vereinbarungsgemäß zu nutzen.

8) Benutzung des Fahrzeugs

Das Fahrzeug darf nur gemäß den geltenden Gesetzen (Gesetze, Verordnungen, etc.) vom Mieter oder Fahrer genutzt werden und darf insbesondere nicht für die folgenden Zwecke genutzt werden:

8.1 Die Überlassung der Mietsache erfolgt zur ausschließlichen Benutzung durch den Mieter. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere diese zu vermieten oder zu verleihen.

8.2 Beförderung von mehr Personen als dies laut den Fahrzeugdokumenten zulässig ist. Beförderung von entflammbaren, toxischen, gefährlichen und/ oder radioaktiven Gütern.

8.3 Transport von Gütern mit einem Gewicht, einer Menge oder einem Volumen, das das zulässige Fahrzeuggesamtgewicht überschreitet.

8.4 Nutzung des Fahrzeugs für Schulzwecke, Rennen, auch wenn die Rennstrecke für die Öffentlichkeit für Test- und Übungsfahrten freigegeben ist. Dies gilt auch für Fahrten außerhalb befestigter Straßen, Tests der Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit sowie für die Teilnahme an Rallyes, Wettrennen, Fahrsicherheitstrainings, oder Testläufen.

8.5 Nutzung des Fahrzeugs zum Transport lebender Tiere, außer Haustieren in geeigneten Transportboxen. Der Mieter trägt die zusätzlichen Reinigungskosten.

8.6 Nutzung des Fahrzeuges zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeuges.

8.7 Die Fahrt auf Straßen, die ein Risiko für das Fahrzeug darstellen, wie Strand, unpassierbare Straßen, Waldwege, Berge oder Straßen, die nicht für den Verkehr zugelassen sind.

8.8 zur Begehung von Vorsatztaten und Zoll- und anderen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Tatortrecht mit Strafe bedroht sind.

8.9 Nutzung des Fahrzeugs in Bereichen von Häfen, Flughäfen und/oder Flugplätzen, die nicht für den Verkehr zugelassen sind. Dies trifft auch auf das Gelände einer Raffinerie oder Ölfirma zu, inklusive der dazugehörigen Anlagen.

8.10 für zusätzliche Verwendung, die über den vereinbarten Gebrauch hinausgeht.

8.11 Es ist untersagt, Personen im Laderaum des Fahrzeugs zu befördern oder das Fahrzeug in Betrieb zu nehmen, während sie dort sind. Falls ein Verstoß vorliegt, wird die Vertragsstrafe gemäß Anhang I verhängt.

8.12 Beendigung des Mietverhältnisses durch den Vermieter Falls die oben genannten Verpflichtungen verletzt werden, hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen und das Fahrzeug sofort zurückzufordern, sowie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen. Besonders wichtig ist dies, wenn der Mieter Schäden am Fahrzeug verursacht hat, die es unmöglich machen, das Fahrzeug weiter zu nutzen. Die schuldhafte Verletzung der oben genannten Verpflichtungen durch den Mieter oder den Fahrer führt zur Haftung des Mieters gegenüber dem Vermieter. Es ist wichtig zu bedenken, dass eine Missachtung dieser Vorschriften einen Anspruch auf Schadensersatz vom Mieter nach sich ziehen kann.

9) Mietpreis

Der Mietpreis wird im Mietvertrag festgelegt und hängt vom Preis ab, der zum Zeitpunkt der Buchung oder bei einer späteren Änderung gültig ist. Der Preis hängt von den Bedingungen ab, die bei der Buchung festgelegt wurden. Es wird auf Punkt 15 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hingewiesen, falls die Inhalte des Vertrags während der Miete geändert werden. Durch den Abschluss dieses Mietvertrages gibt der Mieter dem Vermieter ausdrücklich und unwiderruflich die Erlaubnis, alle Kosten, die mit der Miete verbunden sind, über das vom Mieter ausgewählte Zahlungsmittel (siehe Anhang 1) einzuziehen.

9.1 Zusätzliche Mobilitätsdienste gegen Aufpreis Es besteht die Möglichkeit, mit Abschluss des Mietvertrags zusätzliche Leistungen gegen eine Gebühr zu buchen. In Anlage 1 ist die Preisübersicht für zusätzliche Leistungen aufgeführt.

10) Weitere Kosten und Vertragsstrafen

Der Vermieter kann dem Mieter während des Mietzeitraums und/oder aufgrund der Nutzung des Fahrzeugs durch das Verhalten des Mieters/Fahrers zusätzliche Kosten in Rechnung stellen. Der Vermieter verwendet hauptsächlich das Zahlungsmittel, das im Mietvertrag angegeben ist. Die Kosten für Zusatzleistungen sind in der Anlage 1 dieser AGB in der Preisübersicht für Zusatzleistungen aufgeführt (außer für die Tankkosten, die vom Ort der Tankung und dem Tagespreis abhängig sind).

10.1 Strafen im Zusammenhang mit Verkehrsstrafen und Mautgebühren. Es wird darauf hingewiesen, dass der Mieter für solche Vertragsstrafen zusätzlich zu den Verkehrsstrafen oder den Mautgebühren verantwortlich ist. Der Mieter haftet auch für die Bezahlung von Verkehrsstrafen oder Mautgebühren, die er oder der Fahrer verschuldet hat, wenn er auf mautpflichtigen Straßen fährt. Die Vertragsstrafe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes. Es hängt davon ab, ob der Vermieter gesetzlich oder behördlich zur Erhebung von Lenkerinformationen (Lenkerauskunft) verpflichtet ist. Der Grund für die Vertragsstrafe ist, dass der Vermieter ein besonderes Interesse daran hat, Verkehrsübertretungen mit Fahrzeugen des Vermieters zu vermeiden, da durch Verkehrsübertretungen erhebliche Beschädigungen oder Zerstörungen der Mietfahrzeuge sowie Imageschäden drohen.

10.2 Erstattung von Schäden oder Verringerung des Wertes des Mietobjekts (Abschnitt 18.3).

10.3 Kosten für die Reinigung eines Fahrzeugs, das in einem verschmutzten oder mit Geruchsbeeinträchtigung zurückgegeben wird, der über die vertragsgemäße Nutzung hinausgeht. Die Kosten für die spezielle Reinigung werden je nach erforderlichem Aufwand sowie des Schadensersatzes für die Wertminderung berechnet, wie in Anhang 1 dargestellt.

10.4 Beim Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel und/oder Fahrzeugpapiere kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zur Vertragsstrafe (siehe Anhang 1) die Kosten für den Ersatzschlüssel oder die Neuausstellung der Fahrzeugpapiere nach Aufwand an den Mieter verrechnet werden. Die Vertragsstrafe wird aufgrund des erheblichen Risikos für Folgeschäden durch den Verlust von Fahrzeugschlüsseln oder Fahrzeugpapieren verhängt.

10.5 Für das Lenken des Fahrzeugs durch unberechtigte Dritte kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. Für den gesamten Mietzeitraum werden den Mietern die täglichen Kosten für den Zusatzfahrer gemäß Anhang 1 zusätzlich zu der Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 berechnet.

10.6 Für die Rückgabe eines Fahrzeugs, das nicht vollgetankt wurde, kann eine Vertragsstrafe verhängt werden. Der Mieter erhält die Zahlung für den Treibstoff (Punkt 16) sowie die Vertragsstrafe (gemäß Anhang 1).

10.7 Kosten für das Parken in zahlungspflichtigen Parkhäusern/-plätzen sowie für den Verlust eines Einfahrtstickets für ein Parkhaus/-platz, das vom Mieter genutzt wird. Falls der Mieter diese Kosten während der Mietzeit nicht bezahlt und dem Vermieter in Rechnung stellt, werden sie anschließend an den Mieter verrechnet, einschließlich der Vertragsstrafe, die in Anhang 1 aufgeführt ist.

10.8 Schäden am Reifen. Falls der Mieter (oder ein zusätzlicher Fahrer) während der Mietzeit schuldhaft einen Schaden an einem oder mehreren Reifen verursacht, haftet er dem Vermieter für den entstandenen Schaden.

11) KFZ- Haftpflichtversicherung

In Österreich ist jedes Mietfahrzeug gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorschriften mit einer Deckungssumme von höchstens EUR 15 Millionen haftpflichtversichert. Diese gesetzliche Haftpflichtversicherung deckt keine Schäden am Mietfahrzeug ab. Die Insassen und ihre mitgeführten Gegenstände sind nicht durch diese Versicherungen versichert.

12) Sicherheitspakete

Der Vermieter bietet dem Mieter Sicherheitspakete an, die die Haftung des Mieters auf einen bestimmten Selbstbehalt pro Schadensereignis begrenzen. Die Reduzierung der Haftung umfasst Schäden am Mietfahrzeug durch Unfälle bis auf einen Selbstbehalt. Unfallschäden unterscheiden sich von Betriebs- und reinen Bruchschäden. Für Schäden an Personen oder anderen Gegenständen als dem Mietfahrzeug gelten die folgenden Bestimmungen nicht.

12.1 Der Mieter hat die Möglichkeit, folgende Sicherheitspakete zu den in Anlage 1 genannten Preisen zu buchen:

  • Sicherheitspaket ,,Sicher unterwegs‘‘
  • Sicherheitspaket ,,Sorglos-Paket‘‘

-Sicherheitspaket ,,Rundum-Schutz‘‘ Die in Punkt 12.2 geregelten Ausnahmen werden bei den folgenden Regelungen ungültig.

12.1.2 Das Sicherheitspaket ,,Sicher unterwegs‘‘ verringert den maximalen Selbstbehalt des Mieters in Bezug auf am Mietfahrzeug verursachte Schäden auf 1.200€. Bei Fahrzeugdiebstahl fällt kein Selbstbehalt des Mieters an.

12.1.32 Das Sicherheitspaket ,,Sorglos-Paket‘‘ verringert den maximalen Selbstbehalt des Mieters in Bezug auf am Mietfahrzeug verursachte Schäden auf 600€. Bei Fahrzeugdiebstahl fällt kein Selbstbehalt des Mieters an. Der Mieter hat keine Kosten zu tragen in Bezug auf verlorene Schlüssel.

12.1.4 Bei Buchung des Sicherheitspaketes ,,Rundum-Schutz‘‘ entfällt der Selbstbehalt des Mieters im Bezug auf selbstverursachte Schäden am Mietfahrzeug. Bei Fahrzeugdiebstahl fällt kein Selbstbehalt des Mieters an. Der Mieter hat keine Kosten zu tragen in Bezug auf beschädigte Reifen, gebrochenes Glas und verlorene Schlüssel.

12.2 Die Reduzierung des Selbstbehaltes im Rahmen eines gebuchten Sicherheitspaketes gelten beifolgenden Schäden nicht:

12.2.1 Schäden, zu welchen auch der Verlust des Fahrzeugs zählt, der während Auslandsfahrten im Sinne von Punkt 4 entstanden ist, für die der Vermieter keine Zustimmung erteilt hat (wenn der Mieter eine vertragswidrige Fahrt unternimmt, wird angenommen, dass während dieser Fahrt Schäden entstanden sind).

12.2.2 Schäden und zusätzliche Kosten, die entstanden sind, wenn der Mieter/Fahrer Fahrerflucht begangen hat, oder wenn er in einem Zustand war, der die Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt (z.B. Ermüdung, Erkrankung, etc.) oder wenn er in einem Zustand war, der durch Alkohol, Medikamente oder Drogen beeinträchtigt war;

12.2.3 Schäden, die in Folge der Beladung des Transporters an der Innenausstattung des Fahrzeugs führen, wie z.B. durch Ladegut, nicht ausreichend gesicherte Ladung, Überladen oder durch unsachgemäße Anbringung von Zubehör und unpassendem Zubehör;

12.2.4 Schäden und damit ursächlich verbundene Folgeschäden an LKW-Aufbauten (Plane, Spiegel, Kofferaufbau, Ladebordwand);

12.2.5 Schäden und damit ursächlich verbundene Folgeschäden an Reifen und Felgen, sowie am Fahrzeugunterboden (die Ausnahme gilt nicht für das Sicherheitspaket „Rundum-Schutz“);

12.2.6 Schäden durch Diebstahl, wenn der Mieter die Fahrzeugschlüssel nicht zurücklegt (die Ausnahme gilt nicht für das Sicherheitspaket „Rundum-Schutz“);

12.2.7 Schäden, die entstanden sind, während ein nicht im Mietvertrag eingetragener Fahrer das Fahrzeug gelenkt hat;

12.2.8 Schäden, die aus Verstößen gegen die Punkte 3.2, 3.3, 7.3, 7.8 resultieren bzw. bei denen die Bestimmungen eben dieser Punkte nicht eingehalten worden sind;

12.2.9 Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Durchfahrtshöhe, z.B. in Unterführungen, Garagen etc. nicht beachtet wurde;

12.2.10 Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters/Fahrers verursacht wurden;

12.2.11 Schäden und damit verbundene Folgeschäden, die durch eine falsche Betankung verursacht wurden, wie z.B. die Betankung eines Dieselfahrzeugs mit Benzin oder eines Benzinfahrzeugs mit Diesel oder mit Treibstoff, der nicht für das jeweilige Fahrzeug zugelassen.

12.2.12 Schäden durch Verlust oder Beschädigung von mobilem Zubehör, das der Vermieter zur Verfügung gestellt hat, beispielsweise GPS-Systeme, Schneeketten usw;

12.2.13 Schäden, die aus einer nicht vereinbarten Verwendung des Fahrzeuges entstanden sind, insbesondere im Zuge einer kriminellen Verwendung;

12.2.14 Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Mieter entgegen Punkt 14 dem Vermieter keinen Unfallbericht innerhalb von 2 Werktagen ab Unfallhergang vorgelegt hat.

12.3 Wenn der Fahrer - egal ob es sich um den Mieter oder einen zusätzlichen Fahrer handelt - während der Fahrt sein Mobiltelefon rechtswidrig benutzt, gilt der Mieter als unzuverlässig und alle Sicherheitspakete werden entfernt. In Bezug auf Schäden, die danach entstanden sind, sind Haftungsfreistellungen, Haftungserleichterungen und eventuelle Verringerungen des Selbstbehalts nicht mehr gültig.

13) Verhalten bei einer Panne und Instandhaltung des Fahrzeuges

13.1 Es ist verpflichtend, auf die Warnleuchten im Display des Autos zu achten und alle Anweisungen in der Bedienungsanleitung zu befolgen, wenn sie aufleuchten.

13.2 Es ist erforderlich, den Vermieter zu kontaktieren.

13.3 Es ist nur mit der Zustimmung des Vermieters gestattet, Änderungen, mechanische Eingriffe oder Reparaturen am Fahrzeug durchzuführen.

13.4 Nur wenn der Vermieter es erlaubt, hat der Mieter das Recht, den Vermieter rechtlich zu vertreten.

14) Verhaltensweisen bei Fahrzeugdiebstahl oder Verkehrsunfall

Es ist die Verpflichtung des Mieters oder Fahrers, sofort die Polizei und den Vermieter bei einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder anderen Schaden zu informieren, sofern es sich nicht um einen Bagatellschaden handelt (siehe Punkt 18.1.7!). Dies ist auch der Fall, wenn ein Unfall aufgrund eigener Schuld ohne die Beteiligung von Dritten passiert. Es ist untersagt, gegnerische Forderungen zu akzeptieren. Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers, einen schriftlichen Bericht mit einer Skizze zu erstellen, selbst bei geringfügigen Schäden und optischen Schäden gemäß Punkt 18.3.4. Es ist erforderlich, den Unfallbericht innerhalb von 2 Werktagen oder mindestens am Tag der Rückgabe an den Vermieter per E-Mail an support@next-rent.at zu senden. Falls das Fahrzeug gestohlen wurde, muss der Mieter dem Vermieter sofort eine Kopie der Strafanzeige zusammen mit den Fahrzeugschlüsseln und den Fahrzeugpapieren übergeben, sofern diese nicht auch gestohlen wurden. Im Falle eines Schadens hat der Vermieter das Recht, den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen und kann das Fahrzeug sofort zurückfordern, sowie gegebenenfalls Schadenersatzansprüche geltend zu machen, wie in Abschnitt 8.12 festgelegt.

15) Änderung des Vertragsinhalts während der Mietzeit

Es ist möglich, den Kundenservice unter support@next-rent.at oder unter 0690 10333100 zu kontaktieren, um den Mietzeitraum oder den Rückgabeort zu ändern, die im Mietvertrag festgelegt wurden. Nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters kann eine Änderung durchgeführt werden. Dies kann zu Änderungen des ursprünglich vereinbarten Tarifs und Kosten führen, worüber der Vermieter den Mieter informiert. Die Bestimmungen des ursprünglich vereinbarten Tarifs und gebuchter Zusatzleistungen können aufgrund von Änderungen der Mietdauer und des Rückgabeorts ihre Gültigkeit verlieren.

15.1 Falls der Mietvertrag während der Mietzeit verlängert wird, versichert der Mieter durch den Antrag oder die Annahme der Verlängerung, dass er weiterhin ein gültiges Führerscheindokument gemäß Punkt 3.1 besitzt und weiterhin berechtigt ist, das Fahrzeug zu lenken. Außerdem garantiert er, dass auch für ihn und eventuelle zusätzliche Fahrer die anderen Voraussetzungen zum Mieten oder Lenken eines Fahrzeugs gemäß diesem Vertrag oder dem Gesetz weiterhin erfüllt sind. Der Mieter muss den Vermieter sofort darüber informieren, wenn irgendwelche wichtigen Informationen geändert werden, insbesondere in Bezug auf die Fahrerlaubnis des Mieters oder anderer Fahrer.

16) Stornierung oder Änderung der Buchung

16.1 Stornierung oder Änderung der Buchung durch den Vermieter

16.1.1 Um seine mietrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, behält sich der Vermieter vor, das Fahrzeug oder den Abholort zu ändern. Der Vermieter hat die Möglichkeit, sein Fahrzeug auf ein anderes zu umbuchen und seinen Abholort auf einen anderen, in unmittelbarer Nähe gelegenen Abholort zu ändern. Binnen 48 Stunden nach Erhalt der Änderung hat der Mieter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

16.1.2 Des Weiteren hat der Vermieter das Recht, die Buchung vor Mietbeginn zu stornieren, wenn der Mieter aufgrund von Forderungen aus früheren Buchungen im Verzug ist oder dem Vermieter vertragswidriges Verhalten im Zusammenhang mit einer früheren Buchung bekannt gegeben wurde.

16.2 Änderung oder Stornierung der Buchung durch den Mieter

16.2.1 Der Mieter hat das Recht, den Buchungszeitraum bis 7 Tage vor dem ursprünglich vereinbarten Mietbeginn zu ändern. Es ist nicht gestattet, die gebuchten Leistungen zu ändern oder die Mietdauer zu verkürzen.

16.2.2 Durch die Nutzung der "Umbuchung- und Stornoversicherung" hat der Mieter die Möglichkeit, kostenlos bis zum Beginn der Buchung umzubuchen oder die Buchung zu den folgenden Bedingungen zu stornieren:

  • Bis zu zwei Wochen vor Mietbeginn werden alle bereits geleisteten Zahlungen vollständig erstattet (abzüglich

der Kosten für die "Umbuchung- und Stornoversicherung").

  • Bis zu einer Woche vor Mietbeginn werden alle bereits geleisteten Zahlungen zur Hälfte erstattet (abzüglich

der Kosten für die "Umbuchung- und Stornoversicherung").

  • Bis zu 3 Tage vor Mietbeginn werden alle bereits geleisteten Zahlungen zu einem Viertel erstattet (abzüglich

der Kosten für die "Umbuchung- und Stornoversicherung"). Wenn die Miete weniger als 3 Tage vor dem ursprünglichen Beginn beginnt, ist es nur noch möglich, eine einmalige Umbuchung kostenlos durchzuführen.

16.2.3 Falls der Mieter die Option "Umbuchung- und Stornoversicherung" nicht gebucht hat und die Nutzung des Fahrzeugs aufgrund eines Umstands, der in der Verantwortung des Mieters liegt, nicht möglich ist, muss der Mieter den gesamten Mietpreis bezahlen und bereits geleistete Zahlungen werden nicht erstattet. Dies gilt unabhängig davon, ob der Mieter das Fahrzeug tatsächlich nutzt oder nicht. Stornierungen können unter der Telefonnummer 0690 10 333 100 vorgenommen werden.

17) Betankung des Fahrzeuges

Alle Fahrzeuge werden dem Mieter mit einem vollständigen Tank übergeben und müssen vom Mieter mit einem vollständigen Tank zurückgestellt werden. Falls der Mieter bei der Übernahme des Fahrzeugs feststellt, dass der Tank nicht voll ist, kann er dies dem Vermieter mitteilen, welcher diesen Mangel im Mietvertrag berücksichtigt. Es ist wichtig, dass der Mieter berücksichtigt, dass die Bestimmungen bezüglich des Tankens abhängig vom Ort der Rückgabe sind. Bei der Rückgabe werden dem Mieter die fehlenden Kraftstoffkosten sowie eine Vertragsstrafe für die Betankung, wie im Anhang 1 dieser Bedingungen angegeben, verrechnet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Vermieter eine Quittung fordern kann, um den Nachweis über die Betankung zu erbringen.

18) Fahrzeugrückgabe und Haftung des Mieters

Es liegt in der Verantwortung des Mieters, das Fahrzeug am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt zum Ende der Mietzeit zurückzugeben. Es ist wichtig, dass das Fahrzeug, die Schlüssel und das Zubehör in dem Zustand zurückgestellt werden, in dem der Vermieter sie bei der Miete zur Verfügung gestellt hat, unter Berücksichtigung einer normalen Abnutzung. Wenn der Mietvertrag geändert wurde, wie in Abschnitt 15 angegeben, ist der Mieter berechtigt, das Fahrzeug gemäß dem geänderten Mietvertrag zurückzugeben.

18.1 Rückgabe des Fahrzeugs

18.1.1 Die Miete endet, sobald das Fahrzeug mit allem Zubehör am vereinbarten Ort abgestellt wurde. Falls der Mietvertrag bereits im Laufe des Zeitablaufs beendet wurde, bleiben die Verpflichtungen des Mieters gemäß Punkt 18.2 bis zum Zeitpunkt des Abstellens des Fahrzeugs am Rückgabeort bestehen. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung eines Teils der Mietkosten, wenn das Fahrzeug zu einem früheren Zeitpunkt als im Mietvertrag vereinbart zurückgegeben wird, es sei denn, die vorzeitige Rückgabe fällt in den Verantwortungsbereich des Vermieters.

18.1.2 Ort der Rückgabe Es ist vereinbart, dass das Fahrzeug am Abholort abgestellt wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Falls der spezifische Abstellplatz (wie beispielsweise ein öffentlicher Parkstreifen) bei der Rückgabe blockiert ist, muss der Mieter oder Fahrer eine nahegelegene Abstellmöglichkeit auswählen. Es ist die Verantwortung des Mieters oder Fahrers, die aktuellen Gesetze und Straßenverkehrsregeln einzuhalten. Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers, das Fahrzeug in einem vorgesehenen Bereich zu parken, damit es keine Gefahr für Dritte und kein Verkehrshindernis darstellt.

18.1.3 Rückgabezustand und Sorgfaltspflichten Es liegt in der Verantwortung des Mieters oder Fahrers, sicherzustellen, dass das Fahrzeug in einem angemessenen Parkraum abgestellt ist. Insbesondere muss der Mieter/Fahrer dafür sorgen, dass der Motor, Licht, Radio und Innenraumbeleuchtung ausgeschaltet sind und das Fahrzeug geschlossen ist. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe besenrein sein. Es ist wichtig, dass der Mieter oder Fahrer keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug hinterlässt. Es besteht keine Haftung des Vermieters für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in das Fahrzeug eingebracht oder zurückgelassen wurden, es sei denn, der Vermieter ist daran schuld.

18.1.4 Fahrzeugschlüssel Die Schlüssel zum Fahrzeug müssen verschlossen in der an der Fahrertür angebrachten Schlüsselbox retour gegeben werden.

18.1.5 Zulassungspapiere und Zubehör Die Dokumente zur Zulassung befinden sich immer noch im Handschuhfach. Das Zubehör, das vom Vermieter bereitgestellt wurde, bleibt im Fahrzeug.

18.1.6 Bericht über den Zustand des Fahrzeugs und die Rückgabezeit Es liegt in der Verantwortung des Mieters, nachdem er das Fahrzeug am Ort der Rückgabe abgestellt hat, Fotos des Fahrzeugs zu machen, um den Zustand und den Zeitpunkt der Rückgabe festzuhalten und diese Fotos dem Vermieter auf Anfrage zu übermitteln. Es ist erforderlich, mindestens sechs Bilder zu machen, die das gesamte Fahrzeug von allen Seiten sowie die Fahrerkabine und den Laderaum in einer Zusammenstellung darstellen. Falls der Mieter seine Verpflichtung nicht erfüllt, kann er sich nicht auf bereits gebuchte Sicherheitspaket, Punkt 12 berufen und muss die ordnungsgemäße Rückgabe des Fahrzeugs und den Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe falls erforderlich durch andere Beweismittel nachweisen. Falls der Zustand des Fahrzeugs bei der Rückgabe nicht dem normalen Zustand entspricht, muss der Mieter den Vermieter sofort informieren und ihm Bilder von eventuellen Schäden zusenden. Es gilt insbesondere für Schäden, die während der Mietzeit auftreten einschließlich optischer Schäden. Nachdem der Vermieter das Fahrzeug besichtigt hat und einen Schaden festgestellt hat, wird der Mieter darüber informiert.

18.1.7 Vertragsstrafe bei nicht gemeldeten Schäden Falls der Mieter den Vermieter nicht sofort, spätestens jedoch bei der Rückgabe des Fahrzeugs, über einen Schaden informiert, der während der Mietzeit entstanden ist, obwohl er den Schaden hätte erkennen können, kann eine Vertragsstrafe, in der im Anhang 1 angegebenen Höhe verwirkt werden. Dies trifft auch auf optische Beeinträchtigungen zu.

18.1.8 Bearbeitungsgebühr für das Wiederbeschaffen im Fahrzeug verbliebener Gegenstände Verlangt der Mieter vom Vermieter nach Ende der Mietzeit die Wiederbeschaffung eines von ihm oder einer anderen Person im Fahrzeug vergessenen oder verlorenen im Fahrzeug verbliebenen Gegenstandes, fällt die in Anhang I bezeichnete Bearbeitungsgebühr an.

18.2 Versäumnis der Rückgabefrist Es ist wichtig, das Fahrzeug zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben und eine angemessene Zeit einzuplanen. Nur durch ein geregeltes Buchungssystem kann der Vermieter günstige Preise für seine Kunden anbieten. Aus diesem Grund können verzögerte Rückgaben dazu führen, dass der Vermieter seine Verpflichtungen aus anderen Mietverträgen nicht erfüllen kann. Im Falle einer verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs kann der Vermieter dem Mieter die Vertragsstrafe gemäß Anhang 1 in Rechnung stellen. Nach Ablauf von 24 Stunden hat der Vermieter das Recht, die Vertragsstrafe erneut zu berechnen. Es gilt auch für jeden zusätzlichen Tag, bis das Fahrzeug zurückgegeben wird. Falls der Mieter das Fahrzeug nicht am Rückgabeort zurückgibt (Absatz 18.1.2), muss es vom Vermieter abgeholt werden (Absatz 18.4).

18.3.1 Falls der Mieter schuldhaft zu einem Totalschaden führt, ist er verantwortlich für den Wiederbeschaffungswert des Mietfahrzeuges.

18.3.2 Für alle Schäden, die auf dem Verschulden des Mieters beruhen und über die in den vorherigen Absätzen genannten hinausgehen, haftet der Mieter gegenüber dem Vermieter. Es geht insbesondere um die Kosten für die Feststellung eines Schadens oder die Verhinderung einer Vergrößerung des Schadens, Forderungen für berechtigte Ansprüche Dritter, die der Vermieter zu ersetzen hat, sowie um entgangenen Gewinn bei grobem Verschulden (wie fehlende Mieteinnahmen).

18.3.3 Ein mögliches "Sicherheitspaket" kann die Haftung des Mieters für Schäden am Mietfahrzeug einschränken. Gemäß Abschnitt 12.2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist es ausgeschlossen, die Haftung aufgrund der in Abschnitt 12.2 aufgeführten Gründe zu reduzieren.

18.4 Rückholung des Mietfahrzeuges Falls das Fahrzeug vom Mieter nicht am vereinbarten Rückgabeort abgestellt wurde (18.1.2), ist der Mieter für die Kosten der Rückholung des Fahrzeugs sowie möglicherweise für weitere Schäden verantwortlich, die dem Vermieter durch die Nichtabstellung des Fahrzeugs entstehen.

18.5 Entfernung von Sicherheitskomponenten und Zubehörteilen aus dem Fahrzeug Falls der Mieter sicherheitsrelevante Teile oder Zubehörteile des Fahrzeugs wie einen Verbandskasten, eine Warnweste oder ein Warndreieck entfernt, haftet er dem Vermieter für Schäden, die daraus entstehen können, sowie Wiederbeschaffungskosten.

19) Mietrechnung und Bezahlung

19.1 Der Mietpreis muss vorab bezahlt werden und beinhaltet die Miete für den vereinbarten Zeitraum, das vereinbarte Zubehör und jede zusätzliche Mobilitätsleistung. Im Zuge der Buchung wird das Zahlungsmittel, das mit dem Mieter vereinbart wurde, mit dem entsprechenden Betrag berechnet. Die Vorauszahlung wird dem Mieter bestätigt.

19.2 Eine Vertragsstrafe, in der im Anhang 1 angegebenen Höhe wird verwirkt, wenn der Mieter eine Abbuchung des Vermieters über das vom Mieter gewählte Zahlungsmittel beim Zahlungsdienstleister storniert, oder falls die Abbuchung aus anderen vom Mieter zu verantwortenden Gründen scheitert, obwohl die Abbuchung auf einer berechtigten Forderung des Vermieters aus dem Mietvertrag beruht.

19.3 Sofern sie zu diesem Zeitpunkt bereits berechnet werden können, werden dem Mieter zusätzliche Gebühren oder Kosten, wie sie unter Punkt 12 dieser Bedingungen angegeben sind, bei Fahrzeugrückgabe in Rechnung gestellt.

19.4 Falls zusätzliche Kosten durch Verkehrsstrafen oder Fahrzeugschäden festgestellt wurden, die bei oder nach der Rückgabe entstanden sind und dem Mieter zuzurechnen sind, wird der Vermieter dem Mieter diese Kosten sowie eventuelle Vertragsstrafen gemäß Anlage 1 dieser Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgeben, nachdem er von diesen Kosten Kenntnis erlangt oder deren Höhe ermittelt hat.

19.5 Die Endabrechnung wird dem Mieter elektronisch übermittelt. Er erhält bei Bedarf die endgültige Rechnung auf Papier.

19.6 Es ist erforderlich, die Mietzinsforderungen des Vermieters sowie alle anderen Forderungen aus dem Mietvertrag, einschließlich Schadenersatzansprüchen, nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, ab dem 15. Tag folgende pauschale Kosten zu verrechnen:

€ 15, – Mahnspesen pro Mahnung

€ 15, – Bearbeitungsgebühr für den administrativen Aufwand des Zahlungsverzuges Werden diese Beträge nicht vollständig bezahlt oder erfolgt trotz Mahnung(en) keine Zahlung, ist der Vermieter berechtigt, die offene Forderung samt aller angefallenen Spesen an ein Inkassobüro und/oder einen Rechtsanwalt zur Einbringung zu übergeben. In diesem Fall trägt der Mieter sämtliche dadurch entstehenden angemessenen und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten.

20) Schutz Persönlicher Daten

Die von den Mietern direkt erhobenen personenbezogenen Daten, einschließlich der Informationen über jeden Fahrer, der im Mietvertrag eingetragen ist, werden vom Vermieter verwendet, um das Mietverhältnis abzuwickeln und den Zahlungsanspruch zu erfüllen. Die Daten werden auch zur Identitätsprüfung und zur Überwachung von Betrugsvorfällen sowie zu weiteren Fragen vor, während und nach der Beendigung der Miete verwendet. Es ist notwendig, diese Datenverarbeitungen durchzuführen, um den Mietvertrag abzuschließen. Weitere Details zur Verwendung von Daten können Sie in unseren Datenschutzhinweisen unter www.nextrent.at finden. Das Recht auf Auskunft, Korrektur und Löschung personenbezogener Daten steht den Mietern und/oder Fahrern jederzeit zu. Außerdem haben sie die Möglichkeit, erklärte Zustimmungen jederzeit zu widerrufen. Es besteht die Möglichkeit, dies per E-Mail an support@next-rent.at zu senden.

21) Haftung des Vermieters

Es besteht keine Verantwortung des Vermieters für Schäden des Mieters, es sei denn, der Vermieter oder dessen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig. Auch bei geringfügiger Fahrlässigkeit haftet der Vermieter für Personenschäden und Verletzungen vertraglicher Hauptpflichten. Es hat keine Auswirkungen auf die zwingende Haftung gemäß dem Produkthaftungsgesetz. Für das mit den transportierten Gegenständen verbundene Risiko haftet der Vermieter nicht. Tritt während der Mietdauer ein technischer Defekt oder eine Störung am Fahrzeug ein, die weder auf ein schuldhaftes Verhalten des Mieters noch des Vermieters zurückzuführen ist (insbesondere normale Abnutzung oder ein plötzlich auftretender technischer Defekt eines Bauteils/Verschleißteils), so haftet der Vermieter ausschließlich für die fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs bzw. die Organisation der Reparatur. Eine darüberhinausgehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Insbesondere besteht kein Anspruch des Mieters auf Kostenersatz für Hotel, Übernachtungen, Taxis, Ersatzfahrzeuge, Mietfahrzeuge, Verdienstentgang, Folgeschäden oder sonstige indirekte Kosten oder Aufwand, der aufgrund des Defektes entsteht.

22) Fälligkeit und verfahren bei Zahlungsverzug des Mieters

22.1 Fälligkeit Es ist erforderlich, den Mietpreis (9) bei Abschluss des Vertrags zu bezahlen. Wenn Sie eine Rechnung erhalten, müssen Sie zusätzliche Ansprüche wie Bearbeitungsgebühren begleichen.

22.2 Zahlungserinnerung Falls Sie innerhalb von 7 Tagen keine vollständige Bezahlung einer fälligen Forderung erbringen, erhalten Sie eine Zahlungserinnerung per E-Mail mit einer zusätzlichen Nachfrist von 7 Tagen. Nach Erhalt der Zahlungserinnerung sind Sie im Zahlungsverzug.

22.3 Mahnung und Mahngebühren Wenn Sie die offene Forderung nicht innerhalb der Nachfrist gemäß Punkt 22.2 begleichen, erhalten Sie eine Mahnung inkl. Bearbeitungsgebühren per E-Mail. Wir entrichten pauschal eine Mahngebühr in Höhe von 15 EUR und 15 EUR für die Kosten, die uns durch die Beitreibung der ausstehenden Zahlung bis zu diesem Zeitpunkt entstanden sind. Die Mahnung bietet Ihnen die letzte Chance, die offene Forderung zu begleichen, bevor wir die Angelegenheit an ein Inkassounternehmen weitergeben.

22.4 Inkasso Falls Sie die offene Forderung auch nach der Mahnung (Punkt 21.3) nicht vollständig beglichen haben, werden wir ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt damit beauftragen, die Forderung einzuziehen. Zusätzliche Kosten werden entstehen. 23)

Anhang 1

Sonstige Pakete und Gebühren

Zusatzfahrer kosten pro Tag 7,00€ Bearbeitungsgebühr für das Wiederbeschaffen im Fahrzeug verbliebener Gegenstände 15,00€ Umbuchung- und Stornoversicherung pro Tag 7,00€ Sicherheitspaket „Sicher unterwegs“ pro Tag 19,00€ Sicherheitspaket „Sorglos-Paket“ pro Tag 39,00€ Sicherheitspaket „Rundum-Schutz“ pro Tag 59,00€

Vertragsstrafen und Schadensersatz

Beim Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugschlüssel und/oder Fahrzeugpapiere wird eine 40,00€ Vertragsstrafe verhängt, zusätzlich zu den Kosten für einen Ersatzschlüssel Schadensersatz für Wertminderung durch eine über Vertragsgemäße hinausgehende 50,00€ Nutzung, die zu einer erheblichen Verschmutzung oder Geruchsbelästigung führt (zzgl. Kosten für Sonderreinigung) Vertragsstrafe für entstandene Verkehrsstrafen 30,00€ Vertragsstrafe für nicht genehmigte Auslandsfahrten 190,00€ Vertragsstrafe bei verspäteter Rückgabe des Transporters 150,00€ Vertragsstrafe für nicht gemeldete Schäden während der Mietzeit 250,00€ Vertragsstrafe für Fahrzeuge die nicht an einen im Mietvertrag vereinbarten Ort zurückgestellt 200,00€ wurden Vertragsstrafe wenn der Mieter berechtigte Forderungen aus dem Mietvertrag durch Abbuchungen beim Zahlungsdienstleister durch vom Mieter verantwortenden Gründen 30,00€ widerruft, storniert oder scheitert Vertragsstrafe für das Lenken des Fahrzeugs durch unbefugte Dritte 50,00€ Vertragsstrafe für Rauchen im Fahrzeug 120,00€ Vertragsstrafe für Fahrzeugrückgabe mit fehlendem Treibstoff zuzüglich Treibstoffkosten 40,00€